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Im heurigen Mai versprang sich ein
etwa zweijähriger Rehbock aus dem
Lainzer Tiergarten in einen kleinen
Hausgarten an der Tiergarten Mauer.
Durch den Stress kam es zu massiven
Verletzungen des Tieres. Tierschutz und
Polizei erklärten sich nicht zuständig,
dem geplagten Wildtier zu helfen.
Schleßlich wurde ich als Tierarzt vom
Oberförster benachrichtigt, den Rehbock
zu narkotisieren und im Lainzer
Tiergarten wieder in Freiheit zu entlassen.
Eine lobenswerte Eigeninitiative
eines Oberförsters, doch wie sieht die
gesetzliche Regelung dazu aus?
Die Jägerschaft darf in bebautem Gebiet nicht schießen, die Polizei ist dafür nicht ausgebildet und zuständig, den Tierschutz interessiert es nicht, außerdem dürfen sie nicht in fremdes Jagdrecht eingreifen, und die Veterinärbehörde kann nur Aufträge an Tierärzte verteilen. Doch wie viele Wiener Tierärzte sind in der Lage, mit Narkosegewehr oder Blasrohr Wildtiere zu narkotisieren? Man stelle sich vor, am Karlsplatz oder in der Wiener Innenstadt steht plötzlich eine Wildsau, wie es übrigens in der deutschen Bundeshauptstadt Berlin schon täglich vorkommt.
Unser Bock wurde tierärztlich versorgt, und im Lainzer Tiergarten erwachte er wieder aus seiner Narkose. Zunächst noch etwas verwirrt, zog er bald munter über die Wiese.





